14.12.2009 - 10 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 14.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Glöde erläutert die Beschlussvorlage, wobei er darauf eingeht, dass die
Gemeindevertretung lediglich den Ist-Zustand legalisiert und keine
Erweiterungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Nach
einer umfangreichen Diskussion wird im Beschlussvorschlag Nr. 2. im 2.
Satz „nur“ und
„bisher“ eingefügt und der 2. Halbsatz gestrichen. Der 3. Satz wird
gestrichen so dass die Formulierung wie folgt heißt:
Ausweisung
eines Sondergebietes (SO) nach § 10 Baunutzungsverordnung mit der
Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“. Innerhalb des festzusetzenden
Sondergebietes sollen nur die bisher vorhandenen baulichen Anlagen
planungsrechtlich gesichert werden. Die verkehrstechnische Erschließung soll
über die bestehende Auffahrt erfolgen.
Beschluss
Beschluss:
1) Für das in den Anlagen dargestellte Flurstück 276/3 der Flur 2, Gemarkung Hohen Viecheln mit einer Gesamtfläche von ca. 5.350 m² soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhaus am Schweriner See" aufgestellt werden. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von dem entlang der Bahntrasse verlaufenden öffentlichen Weg, im Osten von privaten Grünflächen sowie vom Gelände des Segelvereins, im Süden von vorhandenen Bootshäusern sowie von Grünflächen und im Westen von der öffentlichen Badestelle.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Ausweisung
eines Sondergebietes (SO) nach § 10 Baunutzungsverordnung mit der
Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“. Innerhalb des festzusetzenden
Sondergebietes sollen nur die bisher vorhandenen baulichen Anlagen
planungsrechtlich gesichert werden. Die verkehrstechnische Erschließung soll
über die bestehende Auffahrt erfolgen.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu mache
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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