08.03.2010 - 8 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 7 "Ferienhaus am S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fromm macht darauf aufmerksam, dass sich ab 01. März 2010 die Rechtslage im Bereich des Umweltschutzes sowohl des Bundes als auch des Landes grundlegend verändert hat und bittet darum, dass ihr Hinweis mit in die Beschlussvorlage eingearbeitet wird.

 

In der Beschlussvorlage wird folgende Bemerkung unter dem Punkt 1. als Satz 2. eingearbeitet:

Auf die geänderte Rechtslage im Bereich des Umweltschutzes sowie des Bundes als auch des Landes wird aufmerksam gemacht und sie ist entsprechend den Rechtsvorschriften einzuarbeiten.

 

Sodann wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1)         Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln billigt den vorliegenden Vorentwurf des   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See"   einschließlich der dazugehörigen Begründung. Auf die geänderte Rechtslage im       Bereich des Umweltschutzes sowie des Bundes als auch des Landes wird             aufmerksam gemacht und sie ist entsprechend den Rechtsvorschriften einzuarbeiten.

 

2)      Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige

      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige             Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1

      BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch einen

      zweiwöchigen Aushang des Vorentwurfs im Bauamt des Amtes Dorf         Mecklenburg-Bad Kleinen durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                8

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage