30.06.2010 - 20 Stellungnahme der Gemeindevertretung zu den Hin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gericke erklärte sich für befangen.

 

Herr Rohde gibt den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Stellungnahme in Ergänzung der Anregungen und Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde des LK NWM und erläutert, dass diese Stellungnahme mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt ist. Er macht deutlich, dass es auf Grund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich war, den gesamten Text den Abgeordneten zuzusenden. Generell besteht jedoch die Möglichkeit, die Stellungnahme zu beschließen bzw. auf einer Sondesitzung der Gemeindevertretung diesen TOP zu behandeln.

 

Herr Friese äußert sich empört, dass den Mitgliedern der Gemeindevertretung diese Vorlage so spät zugeht, und drückt sein Unverständnis darüber aus. Er bringt zum Ausdruck, dass dies die Arbeit der Gemeindevertretung völlig unnötig erschwert.

 

Sodann äußert Frau Dr. Stibbe ihre Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Stellungnahme der Rechtsaufsichtbehörde.

 

Danach wird von Herrn Friese um eine Unterbrechung von 15 Minuten gebeten, um hier nochmals grundlegend mit den Mitgliedern der Fraktionen zu beraten.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden die Nachfragen von Frau Dr. Stibbe durch Herrn Rohde beantwortet.

 

Sodann wird nach eingehender Diskussion und der Darlegung der unterschiedlichen Standpunkte auf Antrag der SPD - Fraktion darüber abgestimmt, ob der TOP vertagt wird.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Vor der Abstimmung zur Stellungnahme bittet Herr Kreher, dass folgender Satz mit in die Stellungnahme aufgenommen wird:

 

„Vor der notariellen Gründung der TGB ist durch die Profil GmbH ein Wirtschaftsplan gemäß § 73 Abs. 3 KV MV vorzulegen.“

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über diesen Ergänzungsantrag ab.

 

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

 

Sodann wird über die gesamte, so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt wie folgt Stellung:

 

Begründung des öffentlichen Zwecks:

 

Bad Kleinen verfügt auf Grund seiner Lage und historischer Bezüge über überdurchschnittliche Potenziale für nachhaltige touristische Entwicklungen, so auch die Standortanalyse der IHK Schwerin. Als Grundzentrum direkt am Schweriner See gelegen, kann Bad Kleinen in einer Vernetzung mit den am drittgrößten Binnensee Deutschlands gelegenen Gemeinden und mit der Landeshauptstadt Schwerin einen gewichtigen Beitrag leisten, um Attraktivität und Nachfragepotenziale dieses touristischen Gebietes deutlich zu erhöhen.

Vorhandene wie noch zu erschließende Möglichkeiten für derartige zielgerichtete Entwicklungsprozesse, wie sie beispielsweise bereits in Studien dargestellt und belegt wurden, verlangen eine mit der Praxis, dem Fremdenverkehrsverein und anderen Organisationen, mit der Wirtschaft und den Bewohnern eng verbundene, professionell überzeugende Arbeit. Die Gemeinde hat sich in der Tourismuskonzeption das Ziel gestellt, 2015 anerkannter Erholungsort zu werden.

Zur Umsetzung der Tourismuskonzeption und zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Raumordnungsprogramm als touristisches Entwicklungsgebiet gründet die Gemeinde Bad Kleinen nach Abwägung der besseren Eignung einer privatrechtlichen Unternehmensform gegenüber einem Eigenbetrieb (siehe Anlage) die „Tourismus UG Bad Kleinen“(haftungsbeschränkt) (TGB). Die TGB (haftungsbeschränkt) hat die Aufgabe, die erforderlichen Rahmenbedingungen für Effizienz und Nachhaltigkeit, Finanzierung und Förderfähigkeit wirtschaftlich rentabler, selbst tragender touristischer Entwicklungen, für professionelle Organisation, Koordinierung, Vernetzung und Vermarktung touristischer Aktivitäten, Angebote und Dienstleistungen in und für Bad Kleinen zu schaffen bzw. zu unterstützen

 

Vor der notariellen Gründung der TGB ist durch die Profil Gmbh ein Wirtschaftsplan gemäß § 73 Abs. 3 KV MV vorzulegen.“

 

Angemessene Haftung und Einzahlungsverpflichtung:

 

Nach Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit der Gründung der TGB (haftungsbeschränkt) durch die Kommunalaufsicht wird ein Konto für die TGB (haftungsbeschränkt) eröffnet, auf das Stammkapital und Gründungskosten durch die Gemeinde überwiesen werden. Unter dem Aspekt, dass weitere Kostenverursachung von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss und sonst keine weiteren Kosten für die Gemeinde entstehen, ist dieses Vorhaben angemessen, um den Tourismus in der Gemeinde voranzutreiben.

Für das Stammkapital werden 1,00€ und für die Anschubfinanzierung 2.500,00€ (davon 1.500,00 € Gründungskosten) in den Haushalt eingestellt.

Mit der Profil GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum 31.12.2010 für 1.000,00€ pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     4

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          1 (Herr Gericke)

 

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Anlagen zur Vorlage