30.06.2010 - 20 Stellungnahme der Gemeindevertretung zu den Hin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gericke erklärte sich für befangen.
Herr Rohde gibt den Mitgliedern der Gemeindevertretung
die Stellungnahme in Ergänzung der Anregungen und Hinweise der
Rechtsaufsichtsbehörde des LK NWM und erläutert, dass diese Stellungnahme mit
der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt ist. Er macht deutlich, dass es auf Grund
der Kürze der Zeit nicht mehr möglich war, den gesamten Text den Abgeordneten
zuzusenden. Generell besteht jedoch die Möglichkeit, die Stellungnahme zu
beschließen bzw. auf einer Sondesitzung der Gemeindevertretung diesen TOP zu
behandeln.
Herr Friese äußert sich empört, dass den Mitgliedern
der Gemeindevertretung diese Vorlage so spät zugeht, und drückt sein
Unverständnis darüber aus. Er bringt zum Ausdruck, dass dies die Arbeit der Gemeindevertretung
völlig unnötig erschwert.
Sodann
äußert Frau Dr. Stibbe ihre
Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Stellungnahme der
Rechtsaufsichtbehörde.
Danach
wird von Herrn Friese um eine
Unterbrechung von 15 Minuten gebeten, um hier nochmals grundlegend mit den
Mitgliedern der Fraktionen zu beraten.
Nach Wiederaufnahme
der Sitzung werden die Nachfragen von Frau
Dr. Stibbe durch Herrn Rohde
beantwortet.
Sodann
wird nach eingehender Diskussion und der Darlegung der unterschiedlichen
Standpunkte auf Antrag der SPD - Fraktion darüber abgestimmt, ob der TOP
vertagt wird.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Damit ist
der Antrag abgelehnt.
Vor der
Abstimmung zur Stellungnahme bittet Herr Kreher, dass folgender Satz mit in die
Stellungnahme aufgenommen wird:
„Vor
der notariellen Gründung der TGB ist durch die Profil GmbH ein Wirtschaftsplan
gemäß § 73 Abs. 3 KV MV vorzulegen.“
Die
Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über diesen Ergänzungsantrag ab.
Abstimmungsergebnis:
mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Sodann
wird über die gesamte, so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:
Beschluss
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung nimmt wie folgt Stellung:
Begründung
des öffentlichen Zwecks:
Bad
Kleinen verfügt auf Grund seiner Lage und historischer Bezüge über
überdurchschnittliche Potenziale für nachhaltige touristische Entwicklungen, so
auch die Standortanalyse der IHK Schwerin. Als Grundzentrum direkt am
Schweriner See gelegen, kann Bad Kleinen in einer Vernetzung mit den am
drittgrößten Binnensee Deutschlands gelegenen Gemeinden und mit der
Landeshauptstadt Schwerin einen gewichtigen Beitrag leisten, um Attraktivität
und Nachfragepotenziale dieses touristischen Gebietes deutlich zu erhöhen.
Vorhandene wie noch zu
erschließende Möglichkeiten für derartige zielgerichtete Entwicklungsprozesse,
wie sie beispielsweise bereits in Studien dargestellt und belegt wurden,
verlangen eine mit der Praxis, dem Fremdenverkehrsverein und anderen
Organisationen, mit der Wirtschaft und den Bewohnern eng verbundene,
professionell überzeugende Arbeit. Die Gemeinde hat sich in der
Tourismuskonzeption das Ziel gestellt, 2015 anerkannter Erholungsort zu werden.
Zur Umsetzung der
Tourismuskonzeption und zur Erfüllung der Anforderungen aus dem
Raumordnungsprogramm als touristisches Entwicklungsgebiet gründet die Gemeinde
Bad Kleinen nach Abwägung der besseren Eignung einer privatrechtlichen
Unternehmensform gegenüber einem Eigenbetrieb (siehe Anlage) die
„Tourismus UG Bad Kleinen“(haftungsbeschränkt) (TGB). Die TGB
(haftungsbeschränkt) hat die Aufgabe, die erforderlichen Rahmenbedingungen für
Effizienz und Nachhaltigkeit, Finanzierung und Förderfähigkeit wirtschaftlich
rentabler, selbst tragender touristischer Entwicklungen, für professionelle
Organisation, Koordinierung, Vernetzung und Vermarktung touristischer
Aktivitäten, Angebote und Dienstleistungen in und für Bad Kleinen zu schaffen
bzw. zu unterstützen
Vor der
notariellen Gründung der TGB ist durch die Profil Gmbh ein Wirtschaftsplan
gemäß § 73 Abs. 3 KV MV vorzulegen.“
Angemessene
Haftung und Einzahlungsverpflichtung:
Nach
Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit der Gründung der TGB (haftungsbeschränkt)
durch die Kommunalaufsicht wird ein Konto für die TGB (haftungsbeschränkt)
eröffnet, auf das Stammkapital und Gründungskosten durch die Gemeinde
überwiesen werden. Unter dem Aspekt, dass weitere Kostenverursachung von der
Gemeindevertretung beschlossen werden muss und sonst keine weiteren Kosten für
die Gemeinde entstehen, ist dieses Vorhaben angemessen, um den Tourismus in der
Gemeinde voranzutreiben.
Für das Stammkapital werden
1,00€ und für die Anschubfinanzierung 2.500,00€ (davon 1.500,00
€ Gründungskosten) in den
Haushalt eingestellt.
Mit der
Profil GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum
31.12.2010 für 1.000,00€ pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die
Gemeindevertretung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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