08.12.2010 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das HH-Sicherungskonzept ist von allen Ausschüssen mehrfach beraten worden. Herr Rohde erläutert noch einmal, dass in den Jahren 2008 – 2010 zwischen 7 – 10 T€ jährlich für die Abfallentsorgung ausgegeben wurden, allerdings auch die Gemeinde eine Erstattung für die Reinigung der Iglustellplätze in Höhe von 10.500 € erhalten hat.

 

Die Personalkosten des Bauhofes sind jedoch dabei nicht abgedeckt. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass eine exakte Analyse der Kosten des Bauhofes und eine Auswertung erfolgen muss.

 

Herr Heidrich erläutert umfangreich die Haushaltssicherungskonzeption und verweist nochmals darauf, dass im ersten Entwurf des Haushaltes 2010 immerhin ein Defizit in Höhe von 1 Mio. € ausgewiesen wurde, welches sich bereits im 1. Nachtragshaushalt deutlich verringert hat. Des Weiteren geht er auf die weiteren Schwerpunkte des Haushaltes ein.

 

Herr Kreher erläutert, dass die Forderungen des Finanzausschusses zur Erhöhung der Gebühren in der Kita vom HAS nicht empfohlen wurden und daher auch nicht in die jetzige Fassung des HH-Sicherungskonzeptes eingearbeitet ist.

 

Der Antrag von Herrn Gericke zur Analyse der Kosten für die Iglustandorte wird mit 13 Ja-Stimmen angenommen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                13

Ja- Stimmen:                                                                         13

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -