28.02.2011 - 13 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Boot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1) Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt die Aufstellung des    

Bebauungsplanes  Nr. 8 mit der Bezeichnung „Bootshausanlage an der Marina  

Ziegenwiese in Bad Kleinen“.

Das Ziel der Planung besteht darin, mit der Ausweisung eines Sondergebietes mit der

Zweckbestimmung "Bootshäuser" nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den

baulichen Bestand planungsrechtlich zu sichern und mit den Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

 

2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 liegt am Ufer des Schweriner  Sees in der Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1/9 mit einer Größe von ca. 4500m².

Er wird begrenzt im Süden und Osten durch den Schweriner See, Flurstück 1/9, Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln, im Norden durch das Flurstück 1/10 der Flur 4 der Gemarkung Hohen Viecheln und durch die Ferienhausbebauung an der Ziegenwiese in Bad Kleinen sowie im Westen durch das Flurstück 281/57 der Flur 1 der Gemarkung Bad Kleinen.

 

3) Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird Hr. Hufmann, Büro für Stadt- und    Regionalplanung aus Wismar, beauftragt. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Hohen Viecheln und den Eigentümern der Bootshäuser abgeschlossen. Die Gemeinde ist somit von allen Kosten freigestellt.

 

4) Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage