22.06.2011 - 19 Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Aufwendungen  und Auszahlungen für die Zahlung der Vermessungsgebühren und weiteren Nebenkosten aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes M-V, in der Streitsache Gemeinde Bad Kleinen ./. Landkreis Nordwestmecklenburg,

 

in Höhe von insgesamt                   46.200,00 €.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -