21.09.2011 - 15 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragsh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergibt dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Heidrich, das Wort:
Ø Änderung bei den Investitionsvorhaben (Straße Losten und Bushaltestelle keine Förderung, Maßnahmen gestrichen)
Ø Straße Am See Gallentin und Mensanbau neu
Ø Kein Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Mühle, Kaufpreis eingestellt und Bereitstellung von Mittel für Planung
553.000,00 auf 701.000,00 Finanzdefizit
Abdeckung: 153.000,00 noch zur Verfügung stehende Eigenmittel
Kassenkredit: 329.000,00
Investkredit: 220.000,00
Haushaltssatzung enthält jetzt 500.000,00 Kassenkredit
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich, dem Nachtragshaushalt nicht zuzustimmen, da keine Defiziterhöhung vertretbar ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde in 2012 noch weniger Landesmittel zur Absicherung ihrer Aufgaben erhalten wird.
Empfehlung:
Der Nachtragshaushalt ist dahingehend zu ändern, den Kauf des Mühlengeländes zu streichen.
Der Bürgermeister bittet die Kämmerin um Ergänzungen und Auskünfte zur Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme eines Investkredites.
Frau Kupsch: abhängig vom Mittelabfluss, Ermächtigung gilt bis in 2012
Frau Dr. Stibbe möchte wissen, ob die Gemeinde durch den Nachtragshaushalt liquide bleibt?
Die Kämmerin bestätigt die Liquidität mit Hilfe der Kredite.
Herr Wunrau betont, dass die Verschuldung nicht zu vertreten ist, aus seiner Sicht ist u. a. die geplante Maßnahme Mühlengelände nur die halbe Wahrheit (Planungskosten usw.)
Er beantragt eine namentliche Abstimmung.
Frau Rathsack sieht den Kauf des Mühlengeländes nicht als Gefährdung der Finanzkraft der Gemeinde. Sie kann die Gegenwehr hinsichtlich des Kaufes des Mühlengeländes nicht nachvollziehen.
Herr Kinne spricht sich für den Nachtragshaushalt aus.
Herr Wunrau beantragt die Änderung der Beschlussvorlage mit der Herausnahme des Kaufs des Mühlengeländes und der Planungskosten für den B-Plan in namentlicher Abstimmung.
Frau Dr. Stibbe verliest die Erläuterungen der Kommunalaufsicht des Landkreises aufgrund der Anfrage von Herrn Wunrau bezüglich des geplanten Kaufs des Mühlengeländes.
Frau Dr. Stibbe baut auf die Aussage von Frau Kupsch bezogen auf die Liquidität der Gemeinde.
Herr Gericke ist überzeugt, dass in Zukunft hohe Kosten durch den Kauf des Mühlengeländes auf die Gemeinde zukommen.
Herr Aust vertritt den Standpunkt, dass der Kauf des Mühlengeländes eine Investition in die Zukunft und die Entwicklung der Uferzone ist.
Der Bürgermeister lässt nach der Diskussion über den Änderungsantrag von Herrn Wunrau abstimmen.
Es erfolgt die namentliche Abstimmung:
Frau Dr. Stibbe - nein
Herr Herber - ja
Frau Schmidt - ja
Herr Wedel - ja
Herr Wunrau - ja
Frau Gruß - ja
Herr Aust - nein
Herr Heidrich - ja
Herr Gericke - ja
Herr Wölm - nein
Frau Mollitor - nein
Herr Kinne - nein
Frau Rathsack - nein
Herr Böhnke - nein
Herr Kreher - nein
Somit ist der Antrag bei 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
Herr Wunrau beantragt die namentliche Abstimmung über 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2011.
Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage zur namentlichen Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis
Namentliches Abstimmungsergebnis:
Frau Dr. Stibbe - ja
Herr Herber - nein
Frau Schmidt - nein
Herr Wedel - nein
Herr Wunrau - nein
Frau Gruß - nein
Herr Aust - ja
Herr Heidrich - nein
Herr Gericke - nein
Herr Wölm - ja
Frau Mollitor - ja
Herr Kinne - ja
Frau Rathsack - ja
Herr Böhnke - ja
Herr Kreher - ja
Mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen wurde der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 zugestimmt.