24.10.2012 - 15 Festlegung zur Gestaltung und Ausstattung der g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 24.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kreher stellt den Antrag, dass Herr Jahnel seinen Vorschlag zur Gestaltung der Werbeflächen erläutern kann.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
Sodann bestätigt Herr Jahnel, dass er für die Hanse Wohnungsgesellschaft 2 Werbeflächen für 2 Fahrgastunterstände in der Gemeinde Bad Kleinen betreiben möchte. In diesem Zusammenhang erklärt er sich bereit, die Werbeflächen und dessen Beleuchtung sowie die Eigenmittel der Gemeinde zur Errichtung der Fahrgastunterstände zu finanzieren.
Nach grober Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf ca 12 T.
In der weiteren Diskussion wird darum gebeten, dass an dieser Werbefläche keine Parteienwerbung bzw. Werbung für Alkohol oder Zigaretten erfolgen soll, da hier viele Kinder zur Schule fahren.
Sodann wird folgende Änderung des Beschlussgegenstandes vorgenommen:
Im Beschlussvorschlag sind die Buchstaben A und C und der letzte Satz zu streichen und folgender Satz ist neu aufzunehmen. Die Hanse Wohnungsgesellschaft mbH ist durch Vertrag zu verpflichten, die Kosten für die Werbeflächen und deren Beleuchtung sowie die Eigenmittel der Gemeinde für die Errichtung der Fahrgastunterstände zu übernehmen
Es erfolgt die Abstimmung über die Änderung.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
Sodann wird über den so geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, in der Wismarschen Straße in Bad Kleinen zwei Fahrgastunterstände als Stahl-/Glaskonstruktion mit Werbevitrinen als Seitenwand, Sitzbank und Papierkorb aufbauen zu lassen.
Die Werbevitrinen sollen
an die gemeindliche Straßenbeleuchtung angeschlossen werden
Die Hanse Wohnungsgesellschaft mbH ist durch Vertrag zu verpflichten, die Kosten für die Werbeflächen und deren Beleuchtung sowie die Eigenmittel der Gemeinde für die Errichtung der Fahrgastunterstände zu übernehmen