24.10.2012 - 7 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 24.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel stellt sehr umfangreich das Vorhaben zur Überplanung des Mühlengeländes dar. Im Einzelnen verweist er darauf, dass auf Grund des vorhanden Schallgutachtens nicht alle Möglichkeiten zur Bebauung gegeben sind. Die Bitte des Hauptausschusses der Gemeinde Bad Kleinen, sowohl für die vorhandene Wohnbebauung als auch für das Silogebäude allgemeines Wohnen auszuweisen, hält er für sehr problematisch. Trotz der angedachten Schallschutzmaßmahnen, wie Errichtung eines Erdwalls und einer 4 m hohen Schallschutzwand, werden einzelne Schallschutzwerte deutlich überschritten, so dass lediglich im hinteren Bereich des Silos Werte für ein allgemeines Wohngebiet erreicht werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens muss sich mit dieser Problematik umfangreich auseinandergesetzt werden.
Nach umfangreicher Diskussion zum Vorhaben stellt Herr Kreher für die Aufnahme in die Planzeichnung folgende Anträge
1. Die rote Linie ist über das Flurstück 82/2 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
2. Für den Planbereich SO 3. ist allgemeines Wohnen auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
3. Für den Planbereich SO 1.2. ist ebenfalls allgemeines Wohnen auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Aufgrund der gefassten Beschlüsse ist die Planzeichnung somit geändert.
Im Beschlussentwurf wird der Punkt 2. wie folgt geändert:
Die geänderten Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden mit dem derzeitigen Planungsstand für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gebilligt.
Sodann wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeinde Bad Kleinen stellt das am 25.03.2009/27.05.2009 eingeleitete Planverfahren auf ein Planverfahren nach § 13a BauGB um. Der Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Eingriffs- Ausgleichsregelung aufzustellen.
2. Die geänderten Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden mit dem derzeitigen Planungsstand für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gebilligt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
4. Der Verfahrenswechsel ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist die Abstimmung und Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|