14.05.2008 - 10 Antrag Nr. 4 der Fraktionen von SPD, CDU und Di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gericke begründet seinen Antrag und stellt fest, dass es in den zurückliegenden Monaten zu größeren Problemen gekommen ist und somit die Anzahl von 4 Sitzungen der Gemeindevertretung nicht ausreichend ist.

Herr Kreher geht nochmals darauf ein, warum der Vorschlag mit 4 Sitzungen eingereicht wurde. Dann verständigen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung in der gegenwärtigen Situation, in der sich die Gemeinde befindet, mehrere Gemeindevertretersitzungen mit einzuplanen.

 

Es werden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

09. oder 16. Juli 2008

03. September 2008

und eventuell noch eine zusätzliche Sitzung im November

 

Die Mitglieder der Fraktionen verständigen sich darauf, dass bis zum 21.05.2008 an Herrn Kreher eine diesbezügliche Bestätigung der Terminfolge erfolgt.

 

Der Leitende Verwaltungsbeamte macht darauf aufmerksam, dass entsprechend der Sitzungen der Gemeindevertretung auch Ausschüsse tagen müssen und verweist darauf, dass auf Grund der sehr kurzen Sitzungsfolge es sicher nicht immer möglich sein wird, alle Beschlussgegenstände, die der Gemeindevertretung zugeleitet wurden, auch in den Ausschüssen zu behandeln. Dass es dadurch zu Verzögerungen kommen kann.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag Nr. 4 abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Zahl der Gemeindevertretersitzungen wird von mindestens vier pro Jahr auf wieder mindestens sechs pro Jahr erhöht.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                15

Ja- Stimmen:                                                                         14

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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