14.05.2008 - 11 Antrag Nr. 5. der Fraktionen von SPD, CDU und D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 14.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die
Mitglieder der Gemeindevertretung beraten über den Beschlussgegenstand zur
Abwahl des Vorsitzenden des Bauausschusses.
Zunächst
begründet Herr Stein seinen Antrag und verweist darauf, dass es durch die sehr
vielen Befangenheiten des Vorsitzenden des Bauausschusses doch immer wieder
kompliziert wird, dass die Arbeit dort getätigt wird.
In der
weiteren Diskussion wird durch mehrere Mitglieder der Gemeindevertretung die
gute Arbeit von Herrn Neetz hervorgehoben.
Bei der
Erörterung der Rechtslage macht der Leitende Verwaltungsbeamte darauf
aufmerksam, dass er die Auffassung
vertritt, dass der Vorsitzende des Bauausschusses nur durch den Bauausschuss
abberufen werden kann, da der Vorsitzende durch den Bauausschuss als solcher
gewählt worden ist und nur die Mitgliedschaft in dem Ausschuss durch die
Gemeindevertretung bestimmt wurde.
Herr
Gericke vertritt die Auffassung, dass es sehr wohl möglich sein muss, dass auch
die Gemeindevertretung den Bauausschussvorsitzenden abwählt.
Es wird
sich darüber verständigt, eine diesbezügliche Anfrage an die Kommunalaufsicht
zu stellen, um diese Rechtslage zu prüfen.
Herr
Kreher macht darauf aufmerksam, dass es noch keinen stellvertretenden
Vorsitzenden des Bauausschusses gibt, da Herr Aust aus dem Bauausschuss
ausgeschieden ist und Stellvertreter war und noch keiner als Nachfolger gewählt
wurde. Dieses muss umgehend nachgeholt werden.
Sodann
erhält der Vorsitzende des Bauausschusses noch einmal das Wort und spricht
seine Enttäuschung über die Vorgehensweise zum Antrag seiner Abwahl aus, was er
diesbezüglich fast nur aus der Ostseezeitung erfahren hätte.
Die
Mitglieder der Gemeindevertretung sind sich darüber einig, dass erst nach der
Einholung der Rechtsauskunft über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden
sollte.
Es ist
diesbezüglich auch möglich, im Hauptausschuss dort eine Aussage entgegen zu
nehmen.