19.12.2012 - 10 1. Änderung der Nutzungs-und Gebührenordnung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung liegt ein Beschlussvorschlag zur Überarbeitung der Gebührenordnung der Mensa Bad Kleinen vor. In dieser Beschlussvorlage wird die Vorschläge des Sozialausschusses und des Finanzausschusses dargelegt.

Die Abweichung dieser beiden Vorschläge betreffen insbesondere den Bereich der gemeinnützigen und kommerziellen Nutzung der Halle.

 

Sodann wird über die Erarbeitung und Ergänzung dieser beiden Vorschläge debattiert. Im Vorschlag des Finanzausschusses wird die Summe von 80,00 € eingesetzt, so dass sowohl für die Veranstaltungen mit kommerziellem als auch mit gemeinnützigem Charakter eine diesbezügliche Gebühr erhoben werden soll. In den Empfehlungen des Sozialausschusses wird für die kommerzielle Nutzung eine Gebühr von 80,00 € festgelegt und für die gemeinnützige Nutzung der Betrag 0 eingetragen.

 

Herr Wunrau kommt hinzu.

 

Sodann wird über beide Beschlussvorlagen der Reihe nach abgestimmt.

 

      Zunächst wird über die Empfehlung des Finanzausschusses, in der Beschlussvorlage blau markiert, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

Damit kommt die Empfehlung des Finanzausschusses nicht zum Tragen.

 

      Sodann wird über die Empfehlung des Sozialausschusses, hier in der Beschlussvorlage rot gekennzeichnet, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

Somit hat dieser Beschlussvorschlag Zustimmung erhalten.

 

 

Nach der Abstimmung äern sich Frau Rathsack und Herr Kinne dazu, dass sie mit der Abstimmung nicht einverstanden sind und das Zustandekommen des Beschlussvorschlages, insbesondere des Vorschlages des Sozialausschusses, bemängeln.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den § 5 der Nutzungs-und Gebührenordnung der Gemeinde Bad Kleinen für die kommunale Mensa vom 24.10.2012 wie folgt zu ändern:

Die Nutzungsgebühren betragen :

 

Empfehlung Sozialausschuss:

  • r Catering als Ergänzung für Sporthallennutzung: 80,00 Euro/Veranstaltung
  • Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter      80,00 Euro/Veranstaltung
  • Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter    : 0
  • Veranstaltungen in Trägerschaft der Gemeinde     :  kostenfrei

 

Der übrige Teil obiger Ordnung bleibt unverändert.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              15

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              4

Stimmenthaltungen:              3

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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