25.02.2013 - 7 Einvernehmen der Gemeinde Hohen Viecheln zur Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glöde begründet den Beschluss des Bauausschusses zu der ablehnenden Haltung zum Vorhaben. Er legt dar, dass die Größe des vorgesehenen Bootssteges einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellt.

 

Sodann stellt er den Antrag, dass die Vertreter der DLRG ein Rederecht zu ihrem Antrag erhalten. Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen diesem Antrag zu.

 

Herr Schröder erläutert, dass geplant ist, bis zu 6 Einsatzboote mit einem Tiefgang von 0,6 1 m an dieser Steganlage anzutauen. Alle Fahrzeuge sind unterschiedlich ausgerüstet und haben unterschiedliche Aufgaben. Darüber hinaus ist vorgesehen, sowohl von diesem Steg aus die Ausbildung der Rettungskräfte der DLRG wie auch von Tauchern durchzuführen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde bereits in Auftrag gegeben und muss jedoch noch auf den neuesten Stand gebracht werden. Auf Nachfrage bestätig er, dass auch Gäste an dem Steg anlegen dürfen.

 

20.00 Uhr, die Sitzung wird für eine kurze Beratung außerhalb der Tagesordnung unterbrochen.

 

20.10 Uhr, die Sitzung wird weitergeführt.

 

Herr Neetz als zuständiger Planer erläutert, warum die Notwendigkeit des Bauantrages besteht und worin er die großen Schwierigkeiten sieht.

 

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass es durchaus auch Beweggründe gibt die dazu führen könnten, die Bootssteganlage zu verkleinern.

 

Nach umfangreicher Erörterung der Sach- und Rechtslage wird über die vorliegende Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln erteilt das Einvernehmen für das Bauvorhaben

Errichtung einer Steganlage mit Seitensteg und Anbinder durch die DLRG „An der Marina“ in

Bad Kleinen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage