19.08.2013 - 9 Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 19.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glöde erläutert die Beschlussvorlage, wobei Herr Rohde ergänzt, dass eine Beteiligung der Bürger an den Kosten der Ausgleichspflanzungen sinnvoll erscheint, zumal sie in einem bestimmten Umfang die Verursacher sind. In der dann stattfindenden Diskussion schließen sich die Mehrheit der Gemeindevertreter der Auffassung an, wobei sie sich auch einig sind, dass ein Großteil der Kosten bei der Gemeinde bleiben müsste. Sie schlagen vor, dass das Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen eine Analyse der Kosten für die Gemeinde erarbeiten sollte (Verhältnis Bürger – Gemeinde).
So dann wird die Beschlussvorlage wie folgt ergänzt:
„Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Bürgermeister mit den Beteiligten eine Kostenbeteiligung verhandelt. Bis zum Abschluss der Verhandlungen ist der B-Plan nicht zu veröffentlichen bzw. seine Rechtswirkung zu behindern.“
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Hohen Viecheln bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Auszahlungen
in Höhe von 20.000,00 Euro
für die Durchführung einer landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahme, die für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 5 „Döpeweg“ festgesetzt wurde.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Bürgermeister mit den Beteiligten eine Kostenbeteiligung verhandelt. Bis zum Abschluss der Verhandlungen ist der B-Plan nicht zu veröffentlichen bzw. seine Rechtswirkung zu behindern.