Beschlussvorlage - BV/02/22-006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung Lübow billigt den nach den frühzeitgen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf der Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung bestehend aud der Planzeichnung und der Begründung mit Arbeitsstand 20.01.2022.

 

  1. Die Entwürfe des B-Plans und der zugehörigen Begründung sind  nach § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu Stellungnahmen aufzufordern.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Lübow hat am 24.08.2021 beschlossen, die als Teilflächennutzungspläne weitergeltenden Flächennutzungspläne der Altgemeinden Schimm und Lübow zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lübow zusammenzuführen.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung Lübow beschlossen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Teilen „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Kiessandtagebau Tarzow 2 Nord“ und „Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortsteil Lübow“ aufzustellen.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Arbeitsstand vom 19.07.2021 wurde gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Entsprechend §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB wurden 7 benachbarte Gemeinden und 26 von der Planung berührte Behörden bzw. betroffene Einrichtungen und Versorgungsträger mit E-Mail des Planungsbüros vom 15.09.2021 an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde per E-Mail und zusätzlich per Briefpost beteiligt.

Das Auskunftsportal BIL wurde zusätzlich durch direkte Einsichtnahme im Internet beteiligt.

 

 

 

Gemeinden      7

 Behörden u.a.   26

 zusätzlich beteiligt                 1

 Beteiligte    34

 

 

Folgende Beteiligte haben Anregungen und Hinweise abgegeben:

 

  1. Landkreis Nordwestmecklenburg
  2. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  3. Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  4. Autobahn GmbH
  5. Straßenbauamt Schwerin
  6. Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
  7. Bergamt Stralsund
  8. WEMAG AG
  9. E.dis AG
  10.          WEMACOM Breitband GmbH
  11.          50Hertz Transmission GmbH
  12.          WBV Wallensteingraben
  13.          Deutsche Telekom Technik GmbH
  14.          GASCADE Gastransport GmbH
  15.          GDMcom GmbH
  16.          BIL Auskunftsportal

 

Folgende Beteiligte haben keine oder keine beachtlichen Anregungen oder Hinweise abgegeben:

 

  1. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
  2. Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
  3. Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
  4. Gemeinde Hornstorf

 

 

Folgende Beteiligte haben nicht geantwortet:

 

  1. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
  2. Landesamt für Straßenbau und Verkehr – dafür jedoch Autobahn GmbH
  3. IHK Schwerin
  4. Evang.-Luth. Kirche
  5. Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt
  6. Zweckverband Wismar
  7. WBV Schweriner See/obere Sude
  8. WBV Obere Warnow-Küste
  9. Stadt Wismar
  10.          Gemeinde Jesendorf
  11.          Gemeinde Zurow
  12.          Gemeinde Dorf Mecklenburg
  13.          Gemeinde Hohen Viecheln
  14.          Gemeinde Ventschow

 

 

Zusammenfassung

                  Anzahl

 Beteiligte mit Anregungen / Hinweisen        16 

Beteiligte ohne Anregungen          4

Beteiligte ohne Antwort                 14

 

 Beteiligte           34

 

 

 

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung wurden folgende Anregungen und Hinweise vorgetragen:

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

  1. Der Satzungsentwurf wurde bezüglich des durchgeführten Verfahrens mit Ausfertigungs- und Bekanntmachungsvermerk komplettiert.
  2. Der Hinweis auf dem Satzungsentwurf wurde bezüglich der Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplan Lübow für den Bereich Pferdehof Triwalk ergänzt.
  3. Bezüglich der südlich des Bebauungsplanes Nr. 7 auf dem Flurstück 69/1 im Flächennutzungsplan vorhandenen Wohnbauflächenreserve erfolgt in der Begründung unter 2.2.2. eine Erklärung.
  4. Die Auseinandersetzung mit dem Programmpunkt 4.5.(2) des LEP wurde in der Begründung unter 3.1. ergänzt.
  5. Der Hinweis auf erforderliche Entlassung aus dem Bergrecht wird beachtet und in der Begründung unter 5.1.2. behandelt.
  6. Der Umweltbericht wurde ergänzt.
  7. Der Baumbestand im nördlichen bzw. nordwestlichen Bereich des Teilgeltungsbereichs 3 wurde im Vorentwurf des B-Plans Nr. 9 “Ellerbergssoll 2“ in Bezug auf Flurstücksgrenzen dargestellt. Durch Ausweisung von Baugrenzen wird der Baumbestand geschützt. Lediglich im Bereich der Einfahrt zum Baugebiet ist eine Baumrodung vorgesehen, die jedoch ebenso wie weitere Details des Baumschutzes auf der Ebene des B-Plans weiter behandelt wird.
  8. Die Eingriffsregelung wird auf der Ebene des B-Plans vorgelegt und abgesichert.
  9. Der Biotopschutz wird im Umweltbericht fachgutachterlich abgearbeitet.
  10.         Die konkrete Parzellierung und die Auseinandersetzung mit den Zielen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden erfolgt auf der Ebene des B-Plans Nr. 9 „Ellerbergssoll 2“. Dieser Hinweis wurde in die Begründung unter 3.1.2. aufgenommen.
  11.         Die Auskunft aus dem Altlastenkataster wurde in die Begründung unter 5.1.2. und 5.2.2. aufgenommen

 

Die Anregungen des Landkreises werden bei der weiteren Planung beachtet.

 

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Hinweise zu Landwirtschaft und Immissionsschutz wurden in die Begründung unter 3.1.2. und 5.2.3. eingearbeitet und werden im weiteren Verfahren beachtet.

 

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Landesplanerische Stellungnahme wurde unter 3.3. in die Begründung übernommen.

Der Hinweis im Programmsatz 6.5 (16) der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie RREP WM zu Regelungen zum Rückbau der Photovoltaikanlagen wird beachtet.

 

Folgevertrag zum Städtebaulichen Vertrag ???

 

 

Autobahn GmbH

  • Die 40-m-Anbauverbotszone für Hochbauten, u.a. auch Photovoltaikanlagen, wird beachtet.
  • Die 100-m-Anbaubeschränkungszone wird im weiteren Verfahren beachtet
  • Die weiteren Hinweise werden beachtet, insbesondere bei Aufstellung des B-Plans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“

 

 

Straßenbauamt Schwerin

  • Die geplante Radwegtrasse entlang der L 102 wurde nach Vorgabe des SBA Schwerin übernommen.
  • Eine Blendwirkung von der geplanten Photovoltaikanlage auf die landesstraße L 103 wurde im Blendgutachten Solarpark Tarzow der Solpec GmbH geprüft. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass Verkehrsteilnehmer auf der L102 nicht von potentiellen Reflexionen betroffen sind, da die PV Anlage nicht einsehbar hinter einem Erdwall verborgen liegt. Das Gutachten ist Bestandteil der Begründung zum B-Plan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“.
  • Im Bereich des Teilgeltungsbereichs 3 werden die Fragen der Bebauung außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten, der Zufahrt zum Wohngebiet und der vorhandenen Allee bei Aufstellung des B-Plans Nr. 9 „Ellerbergssoll 2“ geklärt.

Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen

Forstrechtliches Einvernehmen wurde erteilt.

Die Hinweise werden bei Aufstellung des B-Plans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“ beachtet.

 

 

Bergamt Stralsund

Der Tagebau Tarzow 1 ist von der aktuellen Planung nicht betroffen.

Der Abschnitt 5.1.3. Bergrecht der Begründung wurde aktualisiert und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.

 

 

WEMAG AG und E.dis AG

Die WEMAG Netz GmbH teilt mit, dass sich die Maßnahme außerhalb des Versorgungsgebiets der WEMAG befindet. Die E.DIS Netz GbH teilt mit, dass sie nicht der zuständige Netzbetreiber sei, das sei die WEMAG Netz GmbH.

Nach telefonischer Recherche soll die E.dis Netzbetreiber für die Bereiche Lübow und Tarzow sein. Die E.dis Netz GmbH wird nochmals an der Aufstellung der Planung beteiligt.

 

 

 

WEMACOM Breitband GmbH

Nach übergebenen Lageplänen befinden sich Leitungstrassen am Rand vom Teilgeltungsbereich 2 Tarzow und Teilgeltungsbereich 3 Lübow, jedoch außerhalb des Plangebiets.

 

 

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“

Die Hinweise bezüglich der Niederschlagsentwässerung im Teilgeltungsbereich 3 Lübow wurden unter 6.2.1. in die Begründung übernommen und werden bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 9 „Ellerbergsoll 2“ beachtet.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Telekom hat nur einen Zwischenbescheid gegeben und wird nochmals beteiligt.

 

 

50 Hertz Transmission GmbH und GASCADE Gastransport GmbH

teilen mit, dass im Plangebiet keine Betroffenheit vorliegt

 

 

GDMcom GmbH

Die Hinweise auf 2 Ferngasleitungen der ONTRAS Gastransport GmbH wurden in die Begründung unter 5.2.4. übernommen und werden bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 9 „Ellerbergsoll 2“ beachtet.

 

 

BIL Auskunftsportal

Es wurde eine Betroffenheit der ONTRAS Gastransport GmbH und der PLEdoc GmbH angezeigt.

Die PLEdoc GmbH zeigt nochmals eine Betroffenheit der ONTRAS Gastransport GmbH an.

Die Betroffenheit der ONTRAS Gastransport GmbH wurde unter GDMom GmbH in der Begründung dargestellt.

 

 

Vom 02.09. bis 01.10.2021 fand im Amtsgebäude in Dorf Mecklenburg, Bauamt die öffentliche Auslegung der Planung statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...