Beschlussvorlage - BV/02/22-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Ellerbergssoll 2" in Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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22.02.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 9 "Ellerbergssoll 2" in Lübow und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 die Aufstellung des B- Planes beschlossen. Planungsziel ist, die mit der Realisierung des B- Planes Nr. 7 „Wohngebiet am Kletziner Weg“ eingeleitete Wohngebietsentwicklung zum Abschluss zu bringen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Das Straßenbauamt Schwerin hat mit Stellungnahme vom 01.11.2021 folgende Maßgabe geltend gemacht: „ Die verkehrliche Erschließung des künftigen B- Plan Gebietes hat ausschließlich über die vorhandenen Straßenzüge „Kletziner Weg“ und „Ellerbergssoll“ zu erfolgen. Einer weiteren Anbindung von der L 103 wird seitens der Straßenbauverwaltung nicht zugestimmt “. Mit Stellungnahme vom 06.12.2021 wurde weiter erklärt, dass dem Antrag vom 11.11.2021 auf Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt (OD) nicht zugestimmt wird.
Um die Planung mit den Belangen der Straßenbauverwaltung in Übereinstimmung zu bringen, wurde das Erschließungskonzept im vorliegenden Entwurf des B- Planes wie folgt geändert:
Die Planstraße A endet im nördlichen Bereich des Plangebietes in einer Wendeanlage, ohne verkehrliche Anbindung an die L 103.
Die in den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gegeben Hinweise wurden in der vorliegenden Entwurfsfassung des B- Planes berücksichtigt. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat mit Landesplanerischer Stellungnahme vom 15.11.2021 der Planung zugestimmt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von den Bürgern keine Anregungen geäußert
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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(wie Dokument)
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605,2 kB
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