Beschlussvorlage - BV/09/23-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt den Entwurf der Satzung der Gemeinde Alt Meteln über die 1. Änderung und Teilaufhebung der Satzung der ehemaligen Gemeinde Böken über den Bebauungsplan Nr. IV „Am Voßberg“ zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine weiteren Hinweise oder Bedenken.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Bobitz hat bis zum 25.04.2023 die Möglichkeit eine Stellungnahme als Nachbargemeinde abzugeben.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Böken.

Die ehemalige Gemeinde Böken hat den B-Plan Nr. IV in den 90er Jahren aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Wohnstandortes zu schaffen und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Nun besteht die Absicht den zweiten Teilbereich umzusetzen und diesen entsprechend der Grundstücksverhältnisse und den gesetzlichen Regelungen anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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