Beschlussvorlage - BV/04/23-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Teileinziehung der „Mecklenburger Straße“ für den Bereich von der Einmündung der B 208 bis zur Mündung in die Kreisstraße K21

(Dorf Mecklenburg-Rambow) zu beantragen. (siehe Karte)

Es handelt sich um die Flurstücke 112 und 262 in der Flur 2 der Gemarkung Metelsdorf in Eigentum der Gemeinde Metelsdorf.

 

Die Teileinziehung soll die Befahrbarkeit der Straße wie folgt beschränken :

 

„Verbot für Fahrzeuge über 7,5 T “ (VZ 262-7,5 t)

mit Zusatzzeichen

„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36)

„Lieferverkehr frei“ (VZ1026-35)

 

 

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Sachverhalt

Die „Mecklenburger Straße“ inmitten der Ortslage Metelsdorf wird zunehmend durch schweren Lkw-Verkehr frequentiert.

Dieses stellt eine Gefahr für den Fußgänger-u. Fahrradverkehr in der Ortslage dar und zieht eine erhebliche Verschlechterung des Zustandes des kommunalen Straßenkörpers nach sich.

Eine Nutzung der Mecklenburger Straße als Durchgangsverkehr ist aufgrund der räumlichen Nähe der Bundesstraßen B 106 und B208 nicht notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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