Beschlussvorlage - BV/09/23-049
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Puzio
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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21.06.2023
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09.08.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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05.09.2023
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Beschlussvorschlag
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
2.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt, s. Anlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
4.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand 09.06.2023
Sachverhalt
Anlass für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf - Ein Ort der Stille“. Dieser ist zwar schon seit dem 31.10.2012 rechtkräftig, eine kleinere Fläche im Süden der Ortslage, die als Stellplatzfläche festgesetzt wurde, wurde von der Bekanntmachung und damit von der Rechtskraft ausgenommen, da sie nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprach. Diese Übereinstimmung soll im Rahmen der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich herbeigeführt werden, damit auch die genannten Teilflächen im B-Plan Rechtskraft erlangen können.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand zwischen Februar und April 2023 statt. Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen wurden artenschutzrechtliche Erläuterungen und weitere Hinweise in der Begründung ergänzt.
Die sonstigen Stellungnahmen der TÖB und der Umgang damit sind der Abwägung zu entnehmen.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit resultierten keine Stellungnahmen.
Der Flächennutzungsplan ist zur Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg einzureichen. Nach der Genehmigung und Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes kann die Satzung über die 1. Änderung B-Plan Nr. 4 bekannt gemacht werden und erlangt dadurch Rechtskraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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221,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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