Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0719
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Anteil der Wohnsitzgemeinde an den Platzkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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22.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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19.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich unabhängig von dem Ergebnis der zukünftigen Leistungsverhandlungen an den Kosten eines Platzes in der Kindereinrichtung, die nicht vom Land und vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden, mit dem im KiföG genannten Mindestbetrag von 50 von Hundert zu beteiligen. Eine Erhöhung des Anteiles der Gemeinde erfolgt nur durch einen erneuten Beschluss, der zeitlich nicht an die Leistungsvereinbarung gebunden ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In regelmäßigen Abständen wird die Gemeinde Dorf Mecklenburg durch den Landkreis als örtlicher Jugendhilfeträger aufgefordert, die Leistungsvereinbarung gemäß § 16 KiföG M-V in Verbindung mit den §§ 78b bis 78e des SGB VIII für die Kindertagesstätte neu zu verhandeln.
Ein Bestandteil der Verhandlung sind die Platzkosten und Entgelte.
Die Platzkosten setzen sich aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Investitionskosten zusammen.
Die sich daraus errechnenden Kosten für die einzelnen Betreuungsarten werden durch das Land, den Kreis, die Gemeinde und die Eltern zu unterschiedlichen Anteilen getragen.
Gemäß § 20 KiföG hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 50 von Hundert der Kosten zu tragen, die nicht vom Land und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen werden. Die Eltern haben als Elternbeitrag die Kosten zu tragen, die nicht vom Land, vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde gedeckt wird, zu tragen.
Entscheidet die Gemeinde sich 50 % der Kosten zu tragen, haben die Eltern die verbleibenden 50% der Kosten zu tragen.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage und der Haushaltssicherung ist die Gemeinde nicht mehr in der Lage, mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 von Hundert der verbleibenden Kosten als freiwillige Leistung zu übernehmen.
Durch die generelle Regelung der Übernahme des gesetzlich vorgeschriebenen Anteiles kann die jeweilige Leistungsverhandlung ohne erneuten Beschluss der Gemeindevertretung in Kraft treten.
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg ist zu einer erneuten Leistungsverhandlung aufgefordert worden, die noch in 2013 stattfinden wird. Somit werden sich auch die Platzkosten für die Eltern noch in 2013 ändern.
