Beschlussvorlage - BV/04/23-038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beauftragt den Zweckverband Wismar die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Metelsdorf zu koordinieren und zu betreuen sowie insbesondere als ersten Schritt federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen.
Hierzu wird mit dem Zweckverband ein entsprechender Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abgeschlossen.
Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind an den Zweckverband zu erstatten, wobei angestrebt ist, die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, umzulegen.

 

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Sachverhalt

Um einen klimaneutralen Gebäudesektor in Kommunen zu erreichen, soll nach Willen des Bundestages eine kommunale Wärmeplanung angestrebt werden.
Der Zweckverband Wismar bietet der Gemeinde Metelsdorf an, die kommunale Wärmeplanung zu koordinieren und betreuen sowie in diesem Kontext federführend einen Wärmeplan zu erstellen.
Dazu wird der Gemeinde angeboten, dem Zweckverband einen „Auftrag über die Koordinierung und Betreuung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes“ zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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