Beschlussvorlage - BV/08/24-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024 fortzuschreiben.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschreiben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt trotz Inanspruchnahme der genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.

Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Investive Auszahlungen können nur noch durch die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023.

 

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Anlagen

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