Beschlussvorlage - BV/09/24-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Upahl über den Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ - Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Information über die frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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19.03.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 15.02.2024 den
Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 8 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt. Die
konkreten Inhalte der Planung sind den Anlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Bobitz wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als
Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis spätestens zum 12.04.2024 gebeten.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde
davon aus, dass Belange nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht
bestehen.
Gleichzeitig wird darüber informiert, dass der Vorentwurf der oben genannten
Planung und die Begründung dazu in der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 auf der
Internetseite des Amtes Grevesmühlen-Land unter https://www.grevesmuehlenerleben.
de/news/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht werden. Zudem ist der
Vorentwurf im Bau- und Planungsportal M-V einzusehen. Zusätzlich erfolgt im
Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung während der Dienststunden im Bauamt
des Amtes Grevesmühlen-Land, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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