Beschlussvorlage - BV/09/24-034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt den Vorentwurf für die Satzung der Gemeinde Upahl über den Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 15.02.2024 den

Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 8 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt. Die

konkreten Inhalte der Planung sind den Anlagen zu entnehmen.

Die Gemeinde Bobitz wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als

Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis spätestens zum 12.04.2024 gebeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde

davon aus, dass Belange nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht

bestehen.

Gleichzeitig wird darüber informiert, dass der Vorentwurf der oben genannten

Planung und die Begründung dazu in der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 auf der

Internetseite des Amtes Grevesmühlen-Land unter https://www.grevesmuehlenerleben.

de/news/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht werden. Zudem ist der

Vorentwurf im Bau- und Planungsportal M-V einzusehen. Zusätzlich erfolgt im

Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung während der Dienststunden im Bauamt

des Amtes Grevesmühlen-Land, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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