Beschlussvorlage - BV/08/23-112
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachverfolgung zur Machbarkeitsstudie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss Gemeindeentwicklung und Tourismus Bad Kleinen
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Vorberatung
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07.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss Gemeindeentwicklung und Tourismus Bad Kleinen
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Vorberatung
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19.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss Gemeindeentwicklung und Tourismus Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.09.2024
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Erledigt
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Ausschuss Gemeindeentwicklung und Tourismus Bad Kleinen
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Vorberatung
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06.11.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen berät über die Weiterverfolgung der Machbarkeitsstudie. Anliegend sind die Grundstücksverhältnisse, insbesondere bezüglich der Ertüchtigung des Rosensteigs, dargestellt.
Bahnhofsvorplatz (Fls 292/32 Eigentum DB, Fls 292/15 privat)
Rosensteig
292/31 DB
292/28 DB
292/29 DB
292/7 privat
292/10 Bundeseisenbahnvermögen
131/12 privat
131/13 privat
131/9 DB
137/2 DB
292/4 Transgas
131/12 privat
131/5 Gemeinde
129/12 DB Netz AG
129/13 Bundeseisenbahnvermögen
Badestelle und Spielplatz: Eigentum der Gemeinde
Das Grundstück des Jugendclubs (Eigentum der Gemeinde) liegt im Innenbereich und ist für gemeindliche Nutzungen zulässig.
Niendorf: Die Garage auf Fls 117/2 gehört zu dem Wohnhaus auf Flurstück 112. Außerdem befindet sich auf dem Flurstück ein Löschwasserteich. Das Flurstück 91/7 gehört der Gemeinde und stellt sich als Bauland nach § 34 BauGB dar. Der gesamte Ort Niendorf wurde zuletzt seitens des Landkreises als Innenbereich beurteilt.
