Beschlussvorlage - BV/08/23-112

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen berät über die Weiterverfolgung der Machbarkeitsstudie. Anliegend sind die Grundstücksverhältnisse, insbesondere bezüglich der Ertüchtigung des Rosensteigs, dargestellt.

 

Bahnhofsvorplatz (Fls 292/32 Eigentum DB, Fls 292/15 privat)

 

 

 

 

 

 

Rosensteig

292/31 DB

292/28 DB

292/29 DB

292/7 privat

292/10 Bundeseisenbahnvermögen

 

           

131/12 privat

131/13 privat

131/9 DB

137/2 DB

292/4 Transgas

 

131/12 privat

131/5 Gemeinde

129/12 DB Netz AG

129/13 Bundeseisenbahnvermögen

 

 

 

 

 

Badestelle und Spielplatz: Eigentum der Gemeinde

 

Das Grundstück des Jugendclubs (Eigentum der Gemeinde) liegt im Innenbereich und ist für gemeindliche Nutzungen zulässig.

 

 

Niendorf: Die Garage auf Fls 117/2 gehört zu dem Wohnhaus auf Flurstück 112. Außerdem befindet sich auf dem Flurstück ein Löschwasserteich. Das Flurstück 91/7 gehört der Gemeinde und stellt sich als Bauland nach § 34 BauGB dar. Der gesamte Ort Niendorf wurde zuletzt seitens des Landkreises als Innenbereich beurteilt.             

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...