Beschlussvorlage - BV/09/24-129
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Testorf-Steinfort für einen Teilbereich des Gebietes „Am Park“ im Norden der Ortslage
hier: Beteiligung als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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16.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Bobitz nimmt den Vorentwurf der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Testorf-Steinfort für einen Teilbereich des Gebietes „Am Park“ im Norden der Ortslage als Nachbargemeinde zur Kenntnis und hat
__ keine Anmerkungen
__ folgende Anmerkungen
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
um Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im zweistufigen
Regelverfahren erforderlich. Die Gemeinde verfügt über einen Flächennutzungsplan. Die
Gemeinde geht davon aus, dass Grundzüge der Bauleitplanung der Gemeinde Testorf-
Steinfort nicht berührt sind. Die geringfügige Überschreitung der Flächen im
Flächennutzungsplan ist aus Sicht der Gemeinde Testorf-Steinfort vernachlässigbar. Die
Begründung sieht die Gemeinde dahin, dass eine Erweiterung der Ortslage im Bereich
nördlich des Parks vorgesehen ist und durch Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan Nr. 1
bereits vorbereitet wurde. Es handelt sich hier um die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 um Teilflächen. Diese Teilflächen schließen sich nördlich an die bereits vorhandene
Erschließungsstraße an und sind als sinnvolle städtebauliche Ergänzung unter
ressourcensparendem Umgang zu beurteilen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Detail soll im Zuge einer weitergehenden Änderung des Flächennutzungsplanes mit anderen Änderungen durchgeführt werden. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Grundzüge der baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung bisheriger Zielsetzungen nicht berührt sind.
Mit dem Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Öffentlichkeit möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Der Vorentwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 für einen
Teilbereich des Gebietes „Am Park“ im Norden der Ortslage, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im (Teil B) Text und die zugehörige
Begründung werden in der Zeit vom 24.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 im Internet
unter der Adresse
https://www.grevesmühlen-erleben.de/news/öffentlichebekanntmachungen
veröffentlicht und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-
Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de
zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der
Amtsverwaltung des Amtes Grevesmühlen-Land, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1. OG,
23936 Grevesmühlen während der folgenden Zeiten
Dienstag: 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus, zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus.
Wir bitten Sie, uns gegebenenfalls Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete
Planungen zu geben oder sonstige Maßnahmen und deren zeitliche Abwicklung, die für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein können. Wir bitten um Informationen
zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Sollten Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung.
Ihre Stellungnahme erbitten wir innerhalb von 30 Tagen elektronisch nach Erhalt dieses Schreibens an folgende Adresse: S.Bichbaeumer@Grevesmuehlen.de Andernfalls gehtbdie Gemeinde Testorf-Steinfort davon aus, dass Sie keine Belange geltend machen bzw. Anregungen oder Hinweise nicht geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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222,1 kB
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