Beschlussvorlage - BV/09/24-129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz nimmt den Vorentwurf der Satzung über die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Testorf-Steinfort für einen Teilbereich des Gebietes „Am Park“ im Norden der Ortslage als Nachbargemeinde zur Kenntnis und hat

__ keine Anmerkungen

__ folgende Anmerkungen

 

 

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

um Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im zweistufigen

Regelverfahren erforderlich. Die Gemeinde verfügt über einen Flächennutzungsplan. Die

Gemeinde geht davon aus, dass Grundzüge der Bauleitplanung der Gemeinde Testorf-

Steinfort nicht berührt sind. Die geringfügige Überschreitung der Flächen im

Flächennutzungsplan ist aus Sicht der Gemeinde Testorf-Steinfort vernachlässigbar. Die

Begründung sieht die Gemeinde dahin, dass eine Erweiterung der Ortslage im Bereich

nördlich des Parks vorgesehen ist und durch Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan Nr. 1

bereits vorbereitet wurde. Es handelt sich hier um die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 um Teilflächen. Diese Teilflächen schließen sich nördlich an die bereits vorhandene

Erschließungsstraße an und sind als sinnvolle städtebauliche Ergänzung unter

ressourcensparendem Umgang zu beurteilen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Detail soll im Zuge einer weitergehenden Änderung des Flächennutzungsplanes mit anderen Änderungen durchgeführt werden. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Grundzüge der baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung bisheriger Zielsetzungen nicht berührt sind.

Mit dem Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die

Öffentlichkeit möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

Der Vorentwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 für einen

Teilbereich des Gebietes „Am Park“ im Norden der Ortslage, bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im (Teil B) Text und die zugehörige

Begründung werden in der Zeit vom 24.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 im Internet

unter der Adresse

 https://www.grevesmühlen-erleben.de/news/öffentlichebekanntmachungen

veröffentlicht und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-

Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de

 zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der

Amtsverwaltung des Amtes Grevesmühlen-Land, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1. OG,

23936 Grevesmühlen während der folgenden Zeiten

 

Dienstag: 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 Uhr-12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr

 

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus, zu jedermanns

Einsichtnahme öffentlich aus.

Wir bitten Sie, uns gegebenenfalls Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete

Planungen zu geben oder sonstige Maßnahmen und deren zeitliche Abwicklung, die für die

städtebauliche Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein können. Wir bitten um Informationen

zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Sollten Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des

Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung.

Ihre Stellungnahme erbitten wir innerhalb von 30 Tagen elektronisch nach Erhalt dieses Schreibens an folgende Adresse: S.Bichbaeumer@Grevesmuehlen.de Andernfalls gehtbdie Gemeinde Testorf-Steinfort davon aus, dass Sie keine Belange geltend machen bzw. Anregungen oder Hinweise nicht geben.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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