Beschlussvorlage - BV/04/24-121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Metelsdorf erteilt ihr Einvernehmen zum Antrag gem. § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen

 

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Sachverhalt

Auf privaten Flächen in der Gemarkung Martensdorf, Flur 1, Flurstück 39/1, Landkreis

Nordwestmecklenburg sollen im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zwei neue, leistungsstarke Windenergieanlagen errichtet werden.

 

Im Zuge des Genehmigungsverfahren gem. BImSchG wird die Gemeinde am Verfahren beteiligt. Da die finanziellen Ausstattungen der Gemeinden immer präkerer und die Pflichtaufgaben immer kostenintensiver werden, können mit einer Kooperation erhebliche Vorteile für die Gemeinde Metelsdorf entstehen.

 

Rechenmodell der Gemeindebeteiligung gem. §6 EEG

Danach kann die Gemeinde Metelsdorf jährlich mit ca. 26.400,00€ rechnen. Zusätzlich hat die Gemeinde gem. BüGem M-V das Recht an der Beteiligung am Projekt in Höhe von 10%. Ebenso haben die Bürger um Umkreis von 5km ebenfalls eine Beteiligungsmöglichkeit in Höhe von insgesamt 10%.

 

 

Gemeinde

                                    Fläche

     EEG-Anteil in %

   EEG-Anteil in €

Metelsdorf

7153049,00

33,00%

26.400,45 €

Dorf Mecklenburg

529775,00

2,44%

1.955,29 €

Wismar

1152496,00

5,32%

4.253,63 €

Barnekow

                10468356,00

48,30%

38.636,58 €

Gägelow

127976,00

0,59%

472,33 €

Beidebdorf

2243881,00

10,35%

8.281,71 €

 

21675533,00

100,00%

80.000,00 €

 

 

 

 

geschätzter Ertrag in kWh

40000000,00

 

 

 

 

 

 

gem. §6 EEG  in €/ kWh (0,2cent/ kWh)

0,002 €

 

 

 

 

 

 

Summe

80.000,00 €

 

 

 

FD

Die Unterlagen des Vorhabens können im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen, Raum 303, bis zum 07.01.2025 eingesehen werden.

Durch die Rechtsanwältin Frau Homann-Trieps und die Verwaltung wird eine Stellungnahme vorbereitet, die den Gemeindevertretern erst am 09.01.2025 per mail zugestellt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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