Beschlussvorlage - BV/08/24-158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen stimmt der 1. Änderung zum Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin, Planfeststellungsabschnitt 1. Strecke 1122 von km 32,2 (Regionalbereichsgrenze), Neubau Verbindungskurve bei Bad Kleinen (Strecke 6440) zu.

 

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Sachverhalt

Bezugnehmend auf das Beteiligungsschreiben vom 13.03.2023 in diesem Planfeststellungsverfahren, wird die Gemeinde Bad Kleinen gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz erneut als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Planunterlagen auf dem Stand der ersten Planänderung im Verfahren beteiligt.

In diesem Planfeststellungsverfahren wurde bereits eine TöB-Beteiligung durchgeführt und die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Plans vom 13.03.2023 bis 13.04.2023 beteiligt (siehe BV/08/23-039).

 

Im Rahmen der ersten Planänderung im Verfahren wurden folgende Bestandteile der Planung bzw. Unterlagen geändert:

 

• Ergänzung eines Hinweises zur Umbenennung der DB Netz AG zur DB InfraGO AG und Verschmelzung mit der DB Station&Service AG

• Ergänzung Durchlass km 1,2+50

• Aktualisierung Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gemäß Überarbeitung LBP

• Entfall Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 023_CEF und 030_CEF

• Aktualisierung Auswirkungen auf Schutzgüter Pflanzen und Tiere

• Aktualisierung Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß UVP (Unterlage 14)

• Aktualisierung Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß LBP (Unterlage 15)

• Aktualisierung Auflistung Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

• Aktualisierung Fläche Auswirkungen

• Aktualisierung Auswirkungen auf geschützte Biotope

• Ergänzungen/Änderungen in Tabelle 10.2 Kabel und Leitungen Dritter anhand aktualisierter Bestandsdaten

 

Die Planunterlagen zum Vorhaben sind im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen einzusehen, bzw. für die Mitglieder des Bauausschusses/der Gemeindevertretung unter dem passwortgeschützten Link laut Anlage. 

 

 

Falls bereits im Rahmen der ersten TöB-Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben wurde, muss diese nicht erneut übermitteln, wenn diese nicht ergänzt wird. Die Wirksamkeit der bereits eingegangenen Stellungnamen wird durch diese weitere Beteiligung nicht beeinträchtigt. Sofern sich mit den geänderten Planunterlagen Einwendungspunkte erledigt haben, wird um entsprechenden Hinweis gebeten.

Die STN aus 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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