Beschlussvorlage - BV/01/25-306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die Einleitung der Vergabeverfahren gemäß vom beauftragten Planungsbüro erarbeitetem Vorschlag für die Losbildung Los 02 bis Los 20 (Anl. 1).

 

Es soll jeweils eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

 

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Sachverhalt

Die Ausführungsplanung wurde bereits final mit dem Wehrführer der FFW Dorf Mecklenburg, dem Bürgermeister, dem stellvertr. Bürgermeister und dem Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen abgestimmt, sodas ein ausschreibungsreifes Projekt vorliegt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung der Vergabeverfahren. Entsprechend geltendem Vergaberecht empfiehlt das Amt ein offenes Verfahren für die Bauleistungen durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dorf Mecklenburg liegt ein Zuwendungs-bescheid in Höhe von 1.000.000,00 EUR vor. Im Zuge der Leistungsphase 3 wurde eine Kostenberechnung (Anl. 2) erarbeitet.

 

Demnach entstehen Baukosten in Höhe von 4.958.928,41 EUR und Baunebenkosten in Höhe von 964.023,07 EUR.

 

Im Zuge der Durchführung der Bauleistung Los 01 – Tiefbauarbeiten erhöhte sich die Kosten für die Bauleistungen auf 6.933.270,50 EUR. Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf eine Höhe von 7.897.293,57 EUR.

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Anlagen

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