Beschlussvorlage - BV/10/25-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen zur Erneuerung und Nutzungserweiterung Fahrgastschiffanleger in der Gemeinde Hohen Viecheln.

 

Die Planungsleistungen sowie die Bauleistungen sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Hierbei werden drei Planungsbüros bzw. Baufirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohen Viecheln plant den Neubau eines Fahrgastschiffsanleger am Ufer des Schweriner Sees.

 

Ziel des Vorhabens ist es, einen attraktiven und sicheren Anlegepunkt für Freizeitboote und Fahrgastschiffe zu schaffen und damit die touristische Infrastruktur der Region gezielt zu stärken. Der neue Steg soll sowohl der Naherholung als auch der Förderung des  Wassertourismus dienen und sich harmonisch in das landschaftliche und ortsbildprägende Umfeld einfügen.

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Finanz. Auswirkung

Für die Baumaßnahme „Neubau eines Fahrgastschiffsanleger“ in Hohen Viecheln  ( 55102/0960035) wurde im Nachtragshaushalt 2025 folgende Kosten geplant:

 

Planungskosten:                                          10.000,00 EUR

Baukosten gemäß KS 09.05.25                 220.500,00 EUR

 

Gesamt:                                                      230.500,00 EUR

Förderung:                                                  161.350,00 EUR

 

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Anlagen

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