Beschlussvorlage - BV/09/25-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz nimmt den Entwurf zur 1. Änderung des teilgenehmigten Flächennutzungsplans der ehemaligen Gemeinde Hanshagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 für die südwestl. Lage in Sievershagen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im Rahmen d. Beteiligung d. Behörden, d. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat

 

_keine Hinweise und Anregungen.

 

_folgende Hinweise und Anregungen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 10.04.2025 die Aufstellung der

1. Änderung des teilgenehmigten Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde

Hanshagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen als

Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Upahl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

 

Die Veröffentlichung des Entwurfes erfolgt in der Zeit vom 29. April 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025 im Internet. Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite des Amtes Grevesmühlen-Land unter der Adresse https://www.grevesmühlenerleben.

de/news/öffentliche-bekanntmachungen und im zentralen Internetportal des Landes

Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse

https://www.bauportal-mv.de während der Veröffentlichungsfrist einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die

öffentliche Auslegung der oben genannten Planunterlagen im Amt Grevesmühlen-Land,

Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1. OG, 23936 Grevesmühlen zu folgenden Zeiten

Dienstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr-12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und13:00 Uhr-18:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 03881/723-165).

 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet

unter der Adresse https://www.grevesmühlen erleben.de/news/öffentliche-bekanntmachungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de eingestellt.

 

Die 1. Änderung des teilgenehmigten Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde

Hanshagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes Nr. 11 für die Ergänzung der südwestlichen Ortslage in Sievershagen als

Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Upahl wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB

aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der

Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen

verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB

abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Es wird Gelegenheit gegeben, in der Frist bis zum 07.06.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Upahl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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