Beschlussvorlage - BV/08/25-090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen erteilt ihr Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Badesteges (40 m – 50 m Länge) in Gallentin, Flur 1, Fls 345/4. Die Ausführung des Steges richtet sich nach der naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Durch den Entwicklungsausschuss wurde die Errichtung eines Badesteges in Gallentin am Badestrand beraten. Zur Klarstellung einer Genehmigungsfähigkeit soll dazu ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt werden, in dem die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Badesteges geprüft werden soll. Zur Ausführung als schwimmender Ponton (vergleichbar mit einem Steg in Warin) oder fester Steg wird auf die naturschutzrechtliche Beurteilung abgestellt.

Die Gemeinde muss hier ihr Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben auf dem Territorium der Gemeinde Bad Kleinen errichtet werden soll.

Eine bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nicht, da es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 f) LBauO M-V handelt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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