Beschlussvorlage - BV/08/25-051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, der überarbeiteten Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 2, 11 EKrG „Neubau EÜ Zickhusener Weg“ ihre Zustimmung zu erteilen.

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Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus der Eisenbahnstrecke Nr. 6440 als Verbindungskurve zwischen der Eisenbahnstrecke 1122 und der Eisenbahnstrecke 6440 wird die bestehende Gemeindestraße „Zickhusener Weg“ von Gallentin nach Zickhusen gekreuzt. Die neu zu errichtende Kreuzung wird als Eisenbahnüberführung hergestellt. Das bedeutet, dass die Gemeinde Bad Kleinen Baulastträger der Straße und die DB InfraGO AG Baulastträger des Schienenweges und der Überführung ist. Als Baulastträger ist die Gemeinde Bad Kleinen somit für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zuständig und verantwortlich.

Die Kosten der Maßnahme werden durch die DB InfraGO AG getragen.

Der erste Entwurf der Vereinbarung wurde von der Gemeinde zurückgewiesen und um Überarbeitung durch die DB InfraGO AG gebeten.

Die aktualisierte Vereinbarung wird noch nachgereicht. Die aktualisierten Kosten und Ablösungsbeträge sind in der Anlage beigefügt.

Vertreter der DB werden zudem anwesend sein, um das Projekt bzw. die Änderungen zu erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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