Beschlussvorlage - BV/08/25-102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungs- und Bauleistungen zur "Instandhaltung / Neubau der Sportstätte" in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

Die Planungsleistungen sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Hierbei werden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Hierbei wird zuerst die Lph. 1-3 beauftragt. Die weitere Beauftragung der Lph. 4-9 erfolgt nur nach positivem Zuwendungsbescheid.

 

Die Bauleistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kleinen plant die umfassende Modernisierung ihrer Sportanlagen, um diesen einen zeitgemäßen, funktionalen und nachhaltigen Charakter zu verleihen. Der bestehende Sportkomplex, der seit den 1960er Jahren in Betrieb ist, entspricht nicht mehr den aktuellen Standards und weist erhebliche bauliche und energetische Mängel auf.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt mit Hilfe von Zuwendungen aus dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Hierbei stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. zur Verfügung. Im Auftrag der Gemeinde, stellt die Verwaltung einen Teilnahmeantrag am Interessenbekundungsverfahren.

 

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Finanz. Auswirkung

ca. 1 Mio. ( Kostenschätzung wird noch erarbeitet und nachgereicht)

Kosten im HH eingeplant wie folgt:

 

HH 25 –    200.000,00 EUR

HH 26 – 1.000.000,00 EUR

HH 27 – 1.000.000,00 EUR

 

Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage ( RUBIKON  rot) beteiligt sich der Bund  bis zu 75 %

an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil beträgt entsprechend 25 %.

 

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