Beschlussvorlage - BV/08/26-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Das Ziel der Planung liegt in der Darstellung einer Wohnbaufläche sowie einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Versorgungszentrum“ und zweier Gemeinbedarfsflächen. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 29.

  1. Die Gemeindevertretung billigt den anliegenden Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Mit dem Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Bad Kleinen stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 29 auf. Mit dem Bebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde eine städtebauliche Arrondierung des nordöstlichen Siedlungsrandes. Neben neuem Wohnraum, der an die vorhandenen Nutzungen im Nordwesten anknüpft, soll der neue Ortseingang auch über Versorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfsflächen verfügen. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 4. Änderung angepasst. Zukünftig werden Wohnbauflächen, eine Sonderbaufläche „Versorgungszentrum“, Flächen für den Gemeinbedarf, eine Grünfläche sowie eine Fläche für den örtlichen Verkehr dargestellt.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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