Beschlussvorlage - BV/09/26-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es erfolgt auf Wunsch der Sozialausschussvorsitzenden Frau Krtschil eine nochmalige Beratung zum Thema Jugendsozialarbeit. Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst.

 

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Sachverhalt

Es besteht Beratungsbedarf über die Voraussetzung für die Fördermittel der Jugendsozialarbeit.

 

Folgende Fragen werden seitens der Personalabteilung beantwortet:

  • Der Zuwendungsbescheid für den Personalkostenzuschuss im Bereich der Jugendarbeit für das Jahr 2026 liegt vor. Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2026
  • Maßnahme der Förderung: schulbezogene Jugendarbeit in Bobitz
  • Die Mittel wurden bereits im Januar 2026 beim Landkreis Nordwestmecklenburg für die Jugendarbeit 2026 abgerufen.

 

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass eine Bedarfsprüfung beim Fachdienst – Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg durchgeführt wurde. Ergebnis dabei ist, dass kein Bedarf an einer Schulsozialarbeit besteht. Für die Gemeinde Bobitz wurde aber ein fachlicher Bedarf an schulbezogene Jugendarbeit anerkannt. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel wurden im Haushalt eingeplant.

 

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