Beschlussvorlage - BV/09/25-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Bobitz über die Zuwendungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen.

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Sachverhalt

Auf Veranlassung der Bürgermeisterin Frau Kirsch, soll der Sozialausschuss in Anlehnung an die beiliegende Richtlinie der Gemeinde Boltenhagen, für die Gemeinde Bobitz, eine Richtlinie, die die Zuwendungen der Vereine und gemeinnützige Organisationen regelt, erarbeiten.

 

Hinweis zum § 24 Kommunalverfassung M-V Mitwirkungsverbote:

 

Nach Abs. 1 Nr. 3 KV M-V i.V.m. § 24 Nr. 3 der Kommentierung dürfen die Mitglieder   der Gemeindevertretung weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn sie eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung vertreten, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. So ist z.B. der Vorstand eines Vereins als Gemeindevertreter gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung eines Vereinsanliegen mitzuwirken.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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