Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1256
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schulgarten" Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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14.01.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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29.01.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Schulgarten“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Der Geltungsbereich gelegen südwestlich des Koppelweges und nordwestlich des Weges „Am Schulgarten“ in Bad Kleinen umfasst die Flurstücke 92, 93, 94/1, 94/2, 211/123, 211/173, 212 (teilw.) sowie 89/1 (teilw.), 90/1 und 91/1 der Flur 1 in der Gemarkung Bad Kleinen. Er ist ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Schulgarten“.
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 10 hat im Jahr 2003 Rechtskraft erlangt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 verfolgte die Gemeinde das Ziel, den Anforderungen der damaligen Nachfrage nach Wohnbauland nach zu kommen. Vornehmlich sollte dem Wohnbedarf, der sich aus der besonderen Funktion der Gemeinde als ländlicher Zentralort mit Versorgungs- und Zentrums-funktion im Mittelpunkt der Siedlungsachse Schwerin – Wismar ergibt, Rechnung getragen werden. Hierbei sollte durch die Entwicklung von Wohnbauland auf innerörtlichen Freiflächen unter Beachtung der Grundsätze des damaligen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Aspekt der ressourcenschonenden städtebaulichen Nachverdichtung berücksichtigt werden und gleichzeitig die vorhandene Infrastruktur (Ver-und Entsorgungsleitungen, Straßenbestand) besser ausgenutzt werden.
Aus heutigen Gesichtspunkten erweisen sich die Festsetzungen zu den örtlichen Bauvor-schriften als zu restriktiv. Insbesondere moderne Bauformen lassen sich nicht widerspruchs-frei umsetzen. Um zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen, soll daher für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10, Teilbereiche 2 und 3, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt werden.
Ein weiteres Ziel der 1. Änderung ist die geringfügige Erweiterung eines Baufensters unter Beibehaltung der festgesetzten Grundflächenzahl.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.01.2014 mit dem Entwurf befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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296,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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550,9 kB
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