Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2014.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss und Hauptausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

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