Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden,   

      der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten

      Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

            Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

            Die Gemeinde stellt fest, dass während der Auslegungszeit von der Öffentlichkeit      

            keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher 

      Belange die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis  

      mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 in

      der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des

      Bebauungsplanes Nr. 10 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die  

      Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu

      erhalten ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 10 hat im Jahr 2003 Rechtskraft erlangt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 10 verfolgte die Gemeinde das Ziel, den Anforderungen der damaligen Nachfrage nach Wohnbauland nach zu kommen. Aus heutigen Gesichtspunkten haben sich die Festsetzungen zu den örtlichen Bauvorschriften als zu restriktiv erwiesen. Insbesondere moderne Bauformen lassen sich nicht widerspruchsfrei umsetzen. Um zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen, soll daher für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10, Teilbereiche 2 und 3, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt werden. Ein weiteres Ziel der 1. Änderung ist die geringfügige Erweiterung eines Baufensters unter Beibehaltung der festgesetzten Grundflächenzahl.

Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 29.01.2014 beschlossen. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden im Zeitraum Februar 2014 bis April 2014 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben. Hinweise wurden in den Planunterlagen berücksichtigt.

 

Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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