Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( BGBI. I S. 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 ( BGBI. I S. 1548 ), sowie der Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung vom 11. Juni 2013 ( BGBI. I S. 1548 ), sowie nach der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ), beschließt die Gemeindevertretung Bad Kleinen die

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „ Uferweg „ für das Gebiet : Ortslage Bad Kleinen

zwischen dem Uferweg und dem Uferbereich des Schweriner Sees ( Strand-

wiese), bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen  und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „ Uferweg „ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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