Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt die Aufstellung der

1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB. Die zwei Änderungsbereiche sind in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und den Auslegungs-beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Teilbereich 1:

Die Gemeinde Metelsdorf hat in der Vergangenheit mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage nördlich von Metelsdorf geschaffen. Die Ziele zur Entwicklung dieser Photovoltaikanlage entsprechen nicht den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan. Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung hergestellt werden. Anstelle von Gewerbegebieten und Grünflächen soll, gemäß den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, ein Sonstiges Sondergebiet – Photovoltaikanlage dargestellt werden.

 

Teilbereich 2:

Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bereich der 1. Änderung und Ergänzung der Abrundungssatzung Klüssendorf südlich der Ortslage und westlich der Dorfstraße in die Wohnbaufläche miteinbezogen werden, der im wirksamen Flächennutzungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft (Außenbereich) dargestellt ist. Die einbezogenen Flächen sind im Bereich südwestlich der Dorfstraße vollständig mit Wohngebäuden bebaut. Zusätzlich soll nun in diesem Bereich nordöstlich der Dorfstraße, die Fläche des ehemaligen Gutsparks bzw. die dem Gutshaus vorgelagerte Grünfläche sowie ein weiteres potenzielles Baugrundstück miteinbezogen werden. Planungsziel ist die Sicherung der vorhandenen Grünfläche als Parkanlage sowie die planungsrechtliche Vorbereitung einer stärkeren baulichen Definierung des Ortseingangsbereiches. Dies soll durch die Errichtung eines Wohngebäudes gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung erreicht werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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