Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe Anlage      

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirk-samen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf die 4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 2 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet Metelsdorf Süd" als Satzung.

 

4. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat am 17.03.2014 die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Wohngebiet Metelsdorf Süd" beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte nach den Bestimmungen des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwidmung einer Grünfläche am Rande des bestehenden Wohngebietes in ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO zu schaffen. Es kann ein zusätzliches Wohnhaus errichtet werden. Die Erschließung ist gesichert.

Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung ebenfalls am 17.03.2014 gebilligt. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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