Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ventschow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen

in Höhe von 17.300,00 Euro

für die Durchführung der Maßnahme Sanierung Beleuchtung und Parkett in der Sporthalle Ventschow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Sanierung der Beleuchtung und des Parketts in der Sporthalle Ventschow sind Aufwendungen von 62.000 € im Haushalt 2014 geplant. Mit Realisierung der Sanierungs-arbeiten wurde deutlich, dass die geplanten Aufwendungen nicht ausreichen. Es entstehen Gesamtkosten von 79.300 €. Das bedeutet Mehrkosten in Höhe von 17.300 €.

Geplant war eine Förderung von 19.200 € (reine Förderung nach Abzug der Kofinanzierung). Es wurden zusätzliche Fördermittel beantragt. Bei Bewilligung der Förderung erhält die Gemeinde Ventschow, unter Berücksichtigung der Kofinanzierung 32.100 €, das sind zusätzliche 12.900 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 17.300 € bei dem Produktkonto 11/42400.5231000 an. Diese werden in Höhe von 12.900 € durch zusätzliche Fördermittel gedeckt. Eine weitere Deckung der Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden, da der Ergebnishaushalt 2014 der Gemeinde Ventschow bereits einen Fehlbedarf ausweist.

Überplanmäßige Auszahlungen fallen in Höhe von 17.300 € bei dem Produktkonto 11/42400.7231000 an. Die Deckung erfolgt mit einem Betrag von 12.900 € durch die zusätzlichen Einzahlungen aus der Förderung. Die verbleibenden Auszahlungen in Höhe von  4.400 € müssen über Kassenkreditmittel finanziert werden.

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