Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. C  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat die Gemeinde als Aufgabe die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Die Gemeinde verfügt über 2 Teiche und 3 fließende Gewässer.

Für die Brandbekämpfung müssen Löschwasserentnahmestellen vorhanden sein, die die erforderliche Löschwassermenge für die Dauer von mindestens zwei Stunden liefern und zu jederzeit zugänglich sind.

Die Hydranten in der Gemeinde Metelsdorf befinden sich im Eigentum des Zweckverbandes.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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