Beschlussvorlage - VO/GV10/2014-0426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde zu.

Die Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 wird Ihnen zur Beratung eine mögliche Neufassung des § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Viecheln vorgelegt.

 

Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.

Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)

Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.

In der Gemeinde Hohen Viecheln sind per 30.06.2014 646 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Hinweis:

Die Empfehlung des Hauptausschusses wurde in der vorliegenden Anlage zum Beschluss eingefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 9.400 Euro auf ca. 15.400 Euro.

Bei der Ermittlung des Finanzbedarfes wurden 5 Gemeindevertretungssitzungen, 4 Bau- und Hauptausschusssitzungen und 5 Sozialausschusssitzungen angenommen.

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Anlagen

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