Beschlussvorlage - VO/GV04/2014-0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf  stimmt dem Entwurf der Nutzungs- und Gebührenordnung für das Gemeindehaus Metelsdorf, dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung und dem Entwurf des Antrages auf Nutzung des Gemeindehauses zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im neu errichteten Gemeindehaus in Metelsdorf können Räume Drittpersonen zur zeitweiligen Nutzung überlassen werden. Um dieses ordnungsgemäß zu regeln, macht sich eine verbindliche Nutzungs-u. Gebührenordnung erforderlich.

Hinweis des Amtes: Eine Koppelung einer Nutzungs-u. Gebührenordnung mit einem Mietvertrag, wie vom Sozialausschuss vorgeschlagen, ist nicht möglich. Eine „Ordnung“ wird einzig vom Bürgermeister der Gemeinde erlassen und stellt kein Vertragsverhältnis dar. Somit haben Mietvereinbarungen und Unterschriften von Mietern oder dem Sozialausschuss in dieser Ordnung nicht zu erscheinen. Mietverhältnisse sind gesondert zu regeln.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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