Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt grundsätzlich die Aufstellung einer Satzung über Werbung an öffentlichen Straßen und auf ausgewählten Grundstücken der Gemeinde Bad Kleinen.

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt zusätzlich die Durchsetzung der Satzung durch eine Firma vornehmen zu lassen. Mit dieser ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Abrechnung der kurzfristigen Werbung, die zeitweise an der kommunalen Straßenbeleuchtung angebracht wird, sowie die jährlichen Gebühren für Schilder, die auf kommunalem Grund und Boden angebracht sind, werden zurzeit über die Gebührensatzung der Amtsverwaltung abgerechnet und fließen auch in den Amtshaushalt, da es keine Satzung über Werbung bei den Gemeinden des Amtes gibt.

 

In der Anlage liegt eine Kopie der Satzung der Gemeinde Gägelow als Diskussionsgrundlage bei, die im Jahr 2004 aufgestellt wurde.

In dieser Satzung ist der räumliche Geltungsbereich der Gemeinde Gägelow in verschiedene Zonen (einzelne Straßenzüge und Ortsteile) eingeteilt worden.

Die Allgemeinen Forderungen beziehen sich u.a. auf die Lage, die Größe der Werbeanlagen. In § 10, sind die unzulässigen Orte zur Anbringung von Werbeanlagen z.B. in Vorgärten usw. genannt.

In dieser Satzung ist unter § 14 Absatz 2 eine Übergangsregelung festgelegt, die besonders zu beachten ist. Hiernach sind alle bestehenden Werbeanlagen der Gewerbetriebe und Privatpersonen hinsichtlich der Satzung zu prüfen. Sollten die Werbeanlagen nicht der Satzung entsprechen, sind diese abzuändern oder zu entfernen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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