Beschlussvorlage - VO/GV08/2014-1431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen berät das vorliegende Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte Bad Kleinen und beschließt:

1.      Die Erteilung der Zustimmung zum vorliegenden  Konzept der Vollverpflegung als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.

2.      Der Essenanbieter und zukünftige Vertragspartner der Gemeinde Bad Kleinen für die Mittagsversorgung ist die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin.

3.      Die Abrechnung der Verpflegungskosten mit den Personensorgeberechtigten erfolgt pauschal mit 16 Tagen pro Monat.

4.      Die Höhe der Verpflegungskosten wird in der Gemeindevertretersitzung am 18.02.2015 festgelegt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) 2013 wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2015 die Verpflichtung für die Träger der Kindertagesstätten eingeführt, eine vollwertige und gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit anzubieten. Die Vollverpflegung in den Kindertagesstätten ist als integraler Bestandteil eingeführt worden. Damit ist die Vollverpflegung ab dem 01.01.2015 ein von den Eltern nicht abwählbarer untrennbarer Bestandteil der anderen Aufgaben zu Bildung, Erziehung und Betreuung und damit des pädagogischen Konzeptes.

Für die Träger der Kindereinrichtungen besteht die Pflicht, eine Ganztagsverpflegung für die Kinder in der Einrichtung anzubieten.

Der Gesetzgeber überlässt die Umsetzung der Vollverpflegung und die Form der Abrechnung dem Träger der Einrichtung.

Die Umsetzung ist im Konzept beschrieben. Die Kindertagesstätte Bad Kleinen hat sich für die Verpflegung zum Frühstück, zum Vesper und die Zwischenmahlzeiten in eigener Organisation entschieden. Der Essenanbieter A+S Westmecklenburg GmbH aus Schwerin liefert das Mittagessen.

Zukünftig wird der Träger der Einrichtung, die Gemeinde Bad Kleinen, Vertragspartner der Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin für die Lieferung der Mittagsverpflegung der Kita werden. Folglich rechnet die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Kindereinrichtung die Elternbeiträge im Sinne des § 21 Abs.1 Satz 2 einschließlich der Verpflegungskosten mit den Eltern ab. Damit müssen auch bestehende Bezuschussungen der Verpflegungskosten durch das Jugendamt oder Übernahmen durch Bildung und Teilhabe durch den Träger der

Einrichtung mit den einzelnen Leistungsträgern abgerechnet werden.

Der Gesetzgeber überlässt dem Träger der Einrichtung die Art der Abrechnung mit den Eltern. Die Abrechnung soll pauschal erfolgen. Die Kindereinrichtung hat aus dem Jahr 2013 die durchschnittliche Anwesenheit der Kinder gebildet. Danach ist jedes Kind an durchschnittlich 16 Tagen in der Einrichtung anwesend. Die Anzahl der durchschnittlichen Anwesenheitstage bildet die Grundlage für die monatliche pauschale Abrechnung.

 

Die konkreten Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesstätte sollen in der Sitzung am 18.02.2015 beschlossen werden.

Zur Zeit liegen noch keine aussagekräftigen Zahlen für die Kosten vor. Die Phase der Testeinkäufe läuft derzeit noch. Die Kindertagesstätte wird das Konzept ab dem 01.01.2015 umsetzen. Ab dieser Zeit läuft dann die Probephase, in der genau festgestellt werden kann, was die Kindereinrichtung täglich an Material- und Personaleinsatz benötigt, um das Konzept umzusetzen. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung werden dann die Kosten einschließlich der Kalkulation vorliegen und beschlossen werden.

 

Die Eltern wurden im Rahmen der Mitwirkung in die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zur Vollverpflegung mit einbezogen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen muss zukünftig die Verpflegungskosten als Einnahme und Ausgabe in den Haushalt einstellen.

 

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Anlagen

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