Beschlussvorlage - VO/GV01/2014-0826
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 27. August 2013 wird Ihnen zur Beratung eine mögliche Neufassung des § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vorgelegt.
Die Einwohnerzahl beträgt zum 30.06.2014 2.951 Einwohner.
Der Kursivdruck zeigt die Änderungen zur bestehenden Hauptsatzung an.
Für die zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind die Höchstbeträge im Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung eingearbeitet. (siehe Entsch VO M-V)
Neu mitaufgenommen wurde in der Satzung aus dem § 8 der Abs. 2 der Entsch VO M-V, dass die stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung monatlich erhalten können, unabhängig davon ob die Vertretung ausgeübt wird. Bisher wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde die Zahlung einer Aufwandsentschädigung geregelt bei ausgeübter Vertretung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit nach § 14 Abs. 3 der Entsch VO M-V den stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin zusätzlich zur funktionsbezo-genen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) zu zahlen.
Des Weiteren wurde mit aufgenommen, geregelt in §3 Abs. 4 der EntschVO M-V, die Möglichkeit der Zahlung von einer funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung bei Ausübung eines konkreten Dienstgeschäftes in Vertretung für den Bürgermeister, zu zahlen an die stellvertretende Person des Bürgermeisters.
Bei Beschlussfassung tritt der § 8 Entschädigungen zum 01.01.2015 In kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Beschluss der Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen steigt im Haushaltsjahr 2015 der finanzielle Bedarf von bisher 21.000 Euro bereitgestellt, im Ergebnis bisher rd. 18.000 Euro auf ca. 27.000 Euro. Angenommen wurden 6 Gemeindevertretungssitzungen, 6 Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses,6 Bau- und 6 Sozialausschusssitzungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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29 kB
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3,8 MB
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30 kB
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